
Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
Wie läuft die Begutachtung durch den MD ab? Die 6 Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), die richtige Vorbereitung und die Pflegegrad-Feststellung — detailliert und verständlich erklärt.

Pflegebegutachtung — was passiert beim Termin?
Die Pflegebegutachtung ist der zentrale Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad. Sie wird vom Medizinischen Dienst (MD) — früher MDK — oder in Bayern von Medicproof durchgeführt. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).
Die Begutachtung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person sich nicht besser darstellt, als sie ist. Eine Pflegeperson sollte anwesend sein und ergänzende Angaben machen können. Die Ergebnisse der 6 Module werden nach festen Gewichtungsfaktoren zu einem Gesamtwert zusammengefasst, der den Pflegegrad (1 bis 5) bestimmt.
Die 6 Module des NBA im Detail
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen. Jede Moduleinheit wird mit Punkten von 0 (selbstständig) bis 3 (vollständig unselbstständig) bewertet. Die gewichtete Summe ergibt den Pflegegrad.
Modul 1
Mobilität
Der Gutachter prüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihre Körperhaltung halten kann, sich im Bett umlagert, innerhalb der Wohnung fortbewegt und Treppen steigt. Auch das Verlassen der Wohnung wird erfasst.
Erfasste Bereiche: Haltung halten, Umsetzung, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, Treppensteigen
Gewichtung: 10 %
Modul 2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier wird erfasst, wie gut die Person Personen, Orte und Zeit erkennt, sich an Ereignisse erinnert, Gespräche führen kann und selbstständig Entscheidungen trifft. Dieses Modul ist besonders relevant bei Demenz.
Erfasste Bereiche: Erkennen, Erinnern, Orientierung, Kommunikation, Entscheidungsfähigkeit
Gewichtung: 15 % (oder 7,5 %)
Modul 3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Der Gutachter erfasst, ob und wie häufig nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen oder depressive Verstimmungen auftreten und wie stark diese den Pflegealltag beeinflussen.
Erfasste Bereiche: Unruhe, Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen, Depression, nächtliche Unruhe
Gewichtung: 15 % (oder 7,5 %)
Modul 4
Selbstversorgung
Das Modul mit dem höchsten Gewicht. Der Gutachter prüft, wie selbstständig die Person sich wascht, an- und auskleidet, isst, trinkt und die Toilette nutzt. Körperpflege und Ernährung stehen hier im Mittelpunkt.
Erfasste Bereiche: Waschen, Kleiden, Essen, Trinken, Toilette
Gewichtung: 40 %
Modul 5
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
Erfasst wird, wie selbstständig die Person mit Medikamenten, Injektionen, Verbandswechseln, Arztbesuchen und therapeutischen Anwendungen umgeht. Auch die Einhaltung von Diäten oder Verordnungen wird bewertet.
Erfasste Bereiche: Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
Gewichtung: 20 %
Modul 6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Der Gutachter prüft, ob die Person ihren Tag selbstständig strukturieren kann, Interessen verfolgt und soziale Kontakte aufrechterhält. Dieses Modul erfasst die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Erfasste Bereiche: Tagesstruktur, Interessen, soziale Kontakte, Aktivitäten
Gewichtung: 15 %
Pflege ist nicht das, was man für jemanden tut, sondern das, was man mit ihm zusammen tut.
Ablauf der MD-Begutachtung — Schritt für Schritt
Von der Terminvereinbarung bis zum Bescheid: Die Pflegebegutachtung folgt einem festen Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann sich besser vorbereiten und Missverständnisse vermeiden.
Terminvereinbarung durch den MD
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse meldet sich der Medizinische Dienst (MD) zur Terminvereinbarung. Der Termin findet in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen statt — zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung.
Anamnese und Selbstauskunft
Der Gutachter erfragt die medizinische Vorgeschichte, Diagnosen, Medikamente und die aktuelle Pflegesituation. Eine Pflegeperson sollte anwesend sein und ergänzende Angaben machen können. Das Pflegetagebuch ist hier besonders wertvoll.
Begutachtung der 6 Module (NBA)
Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit in den 6 Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Die Begutachtung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Jede Moduleinheit wird mit Punkten bewertet — von 0 (selbstständig) bis 3 (vollständig unselbstständig).
Auswertung und Pflegegrad-Feststellung
Aus den Einzelpunkten der Module wird nach festen Gewichtungsfaktoren ein Gesamtwert errechnet. Dieser Gesamtwert bestimmt den Pflegegrad (1 bis 5). Der MD erstellt ein Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse.
Bescheid der Pflegekasse
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des MD-Gutachtens und schickt der pflegebedürftigen Person einen schriftlichen Bescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für die richtige Einstufung. Diese Checkliste hilft, den Termin optimal vorzubereiten und den Gutachter mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
Pflegetagebuch führen
Dokumentieren Sie über mindestens zwei Wochen alle Pflegehandlungen, Zeiten und Besonderheiten. Das Pflegetagebuch ist das wichtigste Beweismittel.
Arztbriefe und Diagnosen sammeln
Sammeln Sie alle aktuellen Diagnosen, Arztbriefe, Krankenhausentlassungsberichte und Medikamentenpläne. Je vollständiger, desto besser.
Pflegeperson einbeziehen
Bitten Sie eine Pflegeperson, beim Termin anwesend zu sein. Die pflegebedürftige Person kann oft nicht alle Bereiche selbst einschätzen.
Medikamente bereithalten
Legen Sie alle Medikamentenpackungen bereit — auch freiverkäufliche. Der Gutachter prüft die Medikamenteneinnahme und -verwaltung.
Wohnung nicht aufräumen
Räumen Sie die Wohnung nicht besonders auf. Der Gutachter sollte den tatsächlichen Alltag sehen, nicht eine künstliche Situation.
Hilfsmittel dokumentieren
Rollator, Pflegebett, Inkontinenzhilfsmittel, Trinkprotokoll — alle Hilfsmittel im Alltag sollten sichtbar und dokumentiert sein.
Pflegebegutachtung in Zahlen
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Aus den Ergebnissen der 6 Module berechnet der MD nach festen Gewichtungsfaktoren einen Gesamtwert. Dieser entscheidet über den Pflegegrad. Module 2 und 3 werden dabei gemeinsam bewertet — je nach Beeinträchtigungsschwerpunkt wird eines höher gewichtet.
Punktebewertung pro Modul
Jede Moduleinheit wird mit Punkten von 0 (selbstständig) bis 3 (vollständig unselbstständig) bewertet. Der Gutachter fragt die Selbstständigkeit in konkreten Alltagssituationen ab.
Gewichtung der Module
Jedes Modul hat ein festes Gewicht: Modul 1 mit 10 %, Module 2 und 3 zusammen 15 % (abhängig vom Beeinträchtigungsschwerpunkt), Modul 4 mit 40 %, Modul 5 mit 20 % und Modul 6 mit 15 %.
Gesamtwert und Pflegegrad
Aus der gewichteten Summe aller Module ergibt sich ein Gesamtwert. Dieser entscheidet über den Pflegegrad: Grad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Grad 5 (schwerste Beeinträchtigung, Härtefall).
Bescheid der Pflegekasse
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens und schickt einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Tipps zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Führen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Es dokumentiert alle Pflegehandlungen und ist das wichtigste Beweismittel für den Gutachter.
Sammeln Sie alle Arztbriefe, Diagnosen, Krankenhausentlassungsberichte und Medikamentenpläne — je vollständiger, desto präziser die Einstufung.
Bitten Sie eine Pflegeperson, beim Termin anwesend zu sein. Die pflegebedürftige Person kann oft nicht alle Bereiche selbst einschätzen.
Sagen Sie während der Begutachtung nichts Beschönigendes. Die pflegebedürftige Person sollte sich nicht besser darstellen, als sie tatsächlich ist.
Räumen Sie die Wohnung nicht besonders auf. Der Gutachter sollte den tatsächlichen Alltag sehen, nicht eine künstliche Situation.
Legen Sie alle Medikamentenpackungen bereit — auch freiverkäufliche. Der Gutachter prüft die selbstständige Medikamenteneinnahme.
Dokumentieren Sie Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Inkontinenzhilfsmittel. Diese sind wichtige Indikatoren für den Pflegebedarf.
Prüfen Sie nach dem Bescheid die Einstufung genau. Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Häufige Fragen zur Pflegebegutachtung
Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK genannt. In Bayern ist Medicproof zuständig. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung.
Die Begutachtung dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter erfragt die Anamnese, prüft die 6 Module des NBA und dokumentiert die Selbstständigkeit in konkreten Alltagssituationen.
Es ist dringend empfehlenswert. Die pflegebedürftige Person kann oft nicht alle Bereiche selbst einschätzen — besonders bei kognitiven Einschränkungen. Eine Pflegeperson kann ergänzende Angaben machen und Lücken schließen.
Das NBA ist die seit 2017 geltende Methode zur Pflegegrad-Feststellung. Es bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsleben. Jede Moduleinheit wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet.
Ja, in begründeten Fällen — etwa bei akuter Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Medizinischen Dienst in Verbindung. Ein Verschwinden ohne Angabe von Gründen kann den Prozess verzögern.
Der Gutachter bricht den Termin ab und meldet dies an die Pflegekasse. Ein neuer Termin wird vereinbart. Das verzögert den gesamten Prozess. Sorgen Sie rechtzeitig für die Anwesenheit der pflegebedürftigen Person und einer Pflegeperson.
Ja, unbedingt. Je vollständiger der Gutachter die tatsächliche Pflegesituation kennt, desto präziser die Einstufung. Das Pflegetagebuch, Arztbriefe und Hinweise auf Besonderheiten wie nächtliche Unruhe oder Inkontinenz sind besonders wichtig.
Der MD erstellt ein Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet und schickt der pflegebedürftigen Person einen schriftlichen Bescheid. Das kann vier bis fünf Wochen nach der Begutachtung dauern.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und fügen Sie ergänzende Unterlagen bei. Eine Re-Begutachtung ist in der Regel die Folge.
Der Beeinträchtigungsschwerpunkt legt fest, ob die Module 2 (kognitive Fähigkeiten) oder 3 (Verhaltensweisen) höher gewichtet werden. Bei körperlicher Beeinträchtigung ohne kognitive Einschränkungen werden beide Module mit jeweils 7,5 % gewichtet. Bei kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung wird das maßgebliche Modul mit 15 % gewichtet.
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