
Pflegedienst finden & 24-Stunden-Pflege
Ambulante Pflegedienste, Auswahlkriterien, Leistungen, Kosten und die 24-Stunden-Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften — alles, was Sie für die Entscheidung über den richtigen Pflegedienst wissen müssen.

Pflegedienst finden — von der Auswahl bis zur 24-Stunden-Pflege
Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Er übernimmt Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein Versorgungsvertrag des Pflegedienstes sowie ein Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Reicht die stundenweise Pflege nicht aus, ist die 24-Stunden-Pflege eine Alternative. Häufig werden dabei osteuropäische Pflegekräfte eingesetzt, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben. Diese Leistung wird privat finanziert — die Kosten liegen bei etwa 3.000 bis 5.000 Euro monatlich.
Sachleistungen des ambulanten Pflegedienstes je Pflegegrad
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Form der Sachleistung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Beträge gelten für das Jahr 2025 gemäß § 36 SGB XI.
Pflegegrad 1
Sachleistung: 0 Euro monatlich
Nur Entlastungsleistungen (125 Euro) und Pflegehilfsmittel
Quelle: Stand 2025 gemäß § 36 SGB XI
Pflegegrad 2
Sachleistung: 768 Euro monatlich
Ambulanter Pflegedienst für Grundpflege und Hauswirtschaft
Quelle: Stand 2025 gemäß § 36 SGB XI
Pflegegrad 3
Sachleistung: 1.298 Euro monatlich
Erhöhter Bedarf an pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung
Quelle: Stand 2025 gemäß § 36 SGB XI
Pflegegrad 4
Sachleistung: 1.772 Euro monatlich
Intensive pflegerische Versorgung durch ambulanten Dienst
Quelle: Stand 2025 gemäß § 36 SGB XI
Pflegegrad 5
Sachleistung: 2.295 Euro monatlich
Höchstsatz bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Quelle: Stand 2025 gemäß § 36 SGB XI
Pflege bedeutet nicht, die Würde abzugeben — sondern sie von anderen Händen getragen zu bekommen.
Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt vier zentrale Leistungsbereiche: Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Behandlungspflege und Pflegeberatung. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und dem Pflegegrad.
Bereich 1: Grundpflege
Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege, An- und Auskleiden, Ernährung sowie Unterstützung bei der Ausscheidung und Mobilität.
Bereich 2: Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Bekleidung, Beheizen der Wohnung sowie das Erledigen von Botengängen.
Bereich 3: Behandlungspflege
Medizinisch verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie Vermittlung an ärztliche und therapeutische Behandlungen.
Bereich 4: Pflegeberatung und Anleitung
Beratung der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen, Anleitung bei der Pflege, Koordination mit Ärzten, Therapeuten und der Pflegekasse sowie Erstellung des Pflegeplans.
Pflegedienst finden — Schritt für Schritt
Die Auswahl des richtigen Pflegedienstes ist eine Entscheidung für Monate oder Jahre. Diese fünf Schritte helfen, einen geeigneten, zuverlässigen und transparent abrechnenden Dienst zu finden.
Bedarf klären
Welche Pflegeleistungen werden benötigt — Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft oder eine Kombination? Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Ohne Pflegegrad trägt die pflegebedürftige Person die Kosten selbst.
Versorgungsvertrag prüfen
Nur Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse dürfen Sachleistungen abrechnen. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach zugelassenen Diensten in Ihrer Region oder nutzen Sie den Pflegedienstfinder der Pflegekassen.
Angebote vergleichen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein. Achten Sie auf Leistungen, Preise, Erreichbarkeit, Rufbereitschaft am Wochenende und in der Nacht sowie auf Qualitätszertifikate und Bewertungen anderer Familien.
Persönliches Kennenlernen
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu Hause. Der Pflegedienst sollte die individuelle Situation beurteilen, einen Pflegeplan erstellen und transparent über Kosten und Eigenanteile informieren.
Vertrag abschließen und Pflegekasse einbinden
Der Pflegevertrag regelt Leistungen, Preise und Kündigungsfristen. Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung direkt mit dem Pflegedienst — der Eigenanteil wird monatlich abgerechnet.
Pflegedienst und 24-Stunden-Pflege in Zahlen
Pflegemodelle im Vergleich
Neben dem klassischen ambulanten Pflegedienst gibt es verschiedene Modelle der häuslichen Pflege — von der stundenweisen Betreuung bis zur 24-Stunden-Pflege. Welche Form passt, hängt vom Pflegebedarf, dem familiären Umfeld und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Ambulanter Pflegedienst (stundenweise)
Pflegefachkräfte kommen mehrmals täglich oder wöchentlich nach Hause. Abrechnung über Sachleistung der Pflegekasse, Eigenanteil je nach Pflegegrad.
Vorteile: Kostenübernahme durch Pflegekasse, fachliche Qualifikation, flexible Einsatzplanung, Erhalt des gewohnten Umfelds.
Kosten: Sachleistung 768 bis 2.295 Euro monatlich je nach Pflegegrad
24-Stunden-Pflege (Betreuungsmodell)
Eine Pflegekraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist rund um Uhr anwesend. Osteuropäische Pflegekräfte über Arbeitnehmerentsendung oder Selbstständige.
Vorteile: Kontinuierliche Anwesenheit, vertraute Bezugsperson, Verbleib in der eigenen Wohnung, Entlastung der Angehörigen.
Kosten: Etwa 3.000 bis 5.000 Euro monatlich — private Zahlung, keine Pflegekassenleistung
Kombinationspflege
Verbindung von ambulantem Pflegedienst, Angehörigenpflege und gegebenenfalls 24-Stunden-Pflege. Die Pflegekasse beteiligt sich anteilig an den Kosten.
Vorteile: Flexible Verteilung, optimale Nutzung der Pflegekassenleistungen, Ergänzung um private Pflegekräfte.
Kosten: Sachleistung anteilig plus Eigenanteil plus private Aufwendungen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bei Ausfall der regulären Pflegeperson übernimmt ein Pflegedienst oder eine Einrichtung vorübergehend die Pflege. Bis zu 1.612 Euro jährlich je Leistung.
Vorteile: Pflegeperson kann sich erholen, Überbrückung bei Krankheit oder Urlaub, finanzielle Beteiligung der Pflegekasse.
Kosten: Bis 1.612 Euro je Leistung — Pflegekasse übernimmt bis zu 100 Prozent
Tipps für die Auswahl des Pflegedienstes
Prüfen Sie, ob der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Nur dann kann die Sachleistung direkt abgerechnet werden.
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die enthaltenen Leistungen und Rufbereitschaft.
Achten Sie auf die Qualifikation des Personals — examinierte Pflegefachkräfte sollten den Dienst leiten und bei der Grundpflege eingesetzt werden.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin zu Hause. So kann der Pflegedienst die individuelle Situation beurteilen und einen Pflegeplan erstellen.
Klären Sie vor Vertragsabschluss, wie Rufbereitschaft am Wochenende, nachts und an Feiertagen geregelt ist — und welche Kosten dabei entstehen.
Bei der 24-Stunden-Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften sollte die Vermittlungsagentur die A1-Bescheinigung vorweisen und legal sozialversichert arbeiten.
Kombinieren Sie mehrere Pflegeformen: ambulanter Pflegedienst für die Grundpflege, Angehörige für die Begleitung und Verhinderungspflege für die Entlastung.
Beantragen Sie alle zustehenden Leistungen: Sachleistung, Pflegegeld, Entlastungsleistung, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege — nicht nur eine davon.
Häufige Fragen zum Pflegedienst und zur 24-Stunden-Pflege
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein zugelassener Dienstleister, der pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Er übernimmt Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ärztlich verordnete Behandlungspflege. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein Versorgungsvertrag und ein Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung für den ambulanten Pflegedienst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 erhält 768 Euro, Pflegegrad 3 1.298 Euro, Pflegegrad 4 1.772 Euro und Pflegegrad 5 2.295 Euro monatlich (Stand 2025). Pflegegrad 1 erhält keine Sachleistung, nur Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich.
Fragen Sie bei der Pflegekasse nach zugelassenen Pflegediensten in Ihrer Region. Viele Pflegekassen bieten Online-Suchportale an. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Angebote, achten Sie auf Versorgungsvertrag, Qualifikation, Rufbereitschaft und persönliche Beratung. Ein Beratungstermin zu Hause sollte obligatorisch sein.
Die 24-Stunden-Pflege kostet etwa 3.000 bis 5.000 Euro monatlich und wird privat finanziert. Die Pflegekasse beteiligt sich nicht direkt an den Kosten, wohl aber an den Leistungen des ambulanten Pflegedienstes, der zusätzlich hinzukommen kann. Pflegegeld und Entlastungsleistungen können angerechnet werden.
Ja, osteuropäische Pflegekräfte können legal in Deutschland eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine Arbeitnehmerentsendung nach EU-Recht mit A1-Bescheinigung und korrekter Sozialversicherung im Heimatland. Seriöse Vermittlungsagenturen weisen die A1-Bescheinigung vor und gewährleisten Mindestlohn und Ruhezeiten. Illegale Beschäftigung kann zu hohen Nachzahlungen führen.
Die Sachleistung wird an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt, der die Pflege direkt übernimmt. Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person, wenn sie die Pflege selbst organisiert — etwa durch Angehörige. Beides kann kombiniert werden: Dann wird die Sachleistung anteilig gekürzt. Die Kombinationsleistung ist in § 38 SGB XI geregelt.
Ja. Der Pflegevertrag kann in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Unzufriedenheit oder Umzug ist ein Wechsel möglich. Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung auch mit dem neuen Pflegedienst, sofern dieser einen Versorgungsvertrag hat.
Tritt die reguläre Pflegeperson aus — etwa durch Krankheit oder Urlaub — springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro jährlich für bis zu sechs Wochen. Alternativ kann die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung genutzt werden, ebenfalls bis 1.612 Euro jährlich.
Ja. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einweghandschuhe oder Bettschutzeinlagen werden bis 40 Euro monatlich bezuschusst. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden leihweise oder als Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Einen ambulanten Pflegedienst kann man auch ohne Pflegegrad beauftragen — dann trägt man die Kosten jedoch vollständig selbst. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Sachleistung direkt. Es lohnt sich, den Pflegegrad frühzeitig zu beantragen, um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können.
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