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Pflegegeld & Leistungen der Pflegekasse

Pflegegeld nach Pflegegrad, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung — alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick.

Pflegegeld und Leistungen der Pflegekasse
EINSTIEG

Pflegeleistungen — was steht mir zu?

Neben dem Pflegegeld bietet die Pflegeversicherung eine Reihe weiterer Leistungen — von Entlastungsleistungen über Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis hin zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung. Viele dieser Leistungen sind nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden.

Wichtig: Pflegeleistungen müssen beantragt werden. Sie werden nicht automatisch ausgezahlt. Die Pflegekasse berät zu den verfügbaren Leistungen und hilft bei der Antragsstellung. Eine gute Beratung lohnt sich — oft bleiben Leistungen ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind.

PFLEGEGELD

Pflegegeld nach Pflegegrad

Das Pflegegeld wird bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen ausgezahlt. Die Beträge gelten für das Jahr 2025 und basieren auf § 43 SGB XI.

PflegegradPflegegeldBeschreibungQuelle
Pflegegrad 1kein PflegegeldGeringe Beeinträchtigung — nur Entlastungsleistungen und Beratungseinsätze.§ 43 SGB XI, Stand 2025
Pflegegrad 2540 EuroErhebliche Beeinträchtigung — Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.§ 43 SGB XI, Stand 2025
Pflegegrad 3780 EuroSchwere Beeinträchtigung — Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.§ 43 SGB XI, Stand 2025
Pflegegrad 41.049 EuroSchwerste Beeinträchtigung — Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.§ 43 SGB XI, Stand 2025
Pflegegrad 51.282 EuroHardshipfall — Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.§ 43 SGB XI, Stand 2025
Pflege ist Liebe in ihrer reinsten Form — und sie verdient Unterstützung, nicht Überlastung.
unbekannt
SACHLEISTUNGEN

Pflegesachleistungen bei ambulantem Pflegedienst

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, übernimmt die Pflegekasse die Pflegesachleistungen. Diese Beträge gelten für das Jahr 2025 und basieren auf § 43 SGB XI.

Pflegegrad 2

Sachleistung: 768 Euro monatlich

Quelle: § 43 SGB XI, Stand 2025

Pflegegrad 3

Sachleistung: 1.447 Euro monatlich

Quelle: § 43 SGB XI, Stand 2025

Pflegegrad 4

Sachleistung: 1.800 Euro monatlich

Quelle: § 43 SGB XI, Stand 2025

Pflegegrad 5

Sachleistung: 2.257 Euro monatlich

Quelle: § 43 SGB XI, Stand 2025

WEITERE LEISTUNGEN

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Neben Pflegegeld und Sachleistungen bietet die Pflegeversicherung eine Reihe weiterer Leistungen, die die Pflege erleichtern und Angehörige entlasten.

Entlastungsleistungen

Für Betreuungs- und Entlastungsangebote, etwa Tages- oder Nachtpflege, Pflegekurse oder haushaltsnahe Dienste. Kann auch für angehörige Pflegepersonen genutzt werden.

Betrag: 125 Euro monatlich (Pflegegrad 1 bis 5)

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder Erholung — übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Voraussetzung: Pflegeperson war mindestens 6 Monate tätig.

Betrag: 1.612 Euro jährlich (bis zu 6 Wochen)

Kurzzeitpflege

Bei Krisen, nach Klinikaufenthalt oder zur Überbrückung. Die pflegebedürftige Person wird für einige Wochen in einer Pflegeeinrichtung versorgt.

Betrag: 1.612 Euro jährlich (bis zu 4 Wochen)

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie Einwegschiere, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen werden monatlich bis 40 Euro übernommen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten sind leihweise möglich.

Betrag: Bis 40 Euro monatlich (Verbrauchsmittel)

Wohnumfeldverbesserung

Für Umbaumaßnahmen wie Bad-barrierefrei, Treppenlift, Türverbreiterung oder Rampen. Pro Maßnahme bis 4.000 Euro, bei mehreren Berechtigten bis zu 16.000 Euro.

Betrag: Bis 4.000 Euro pro Maßnahme

Beratungseinsätze

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf halbjährliche Beratungseinsätze durch eine zugelassene Pflegefachkraft.

Betrag: Kostenlos (Pflegegrad 1 bis 5)

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen werden von Pflegekassen angeboten und finanziert. Sie vermitteln Pflegekompetenz und Umgang mit Demenz.

Betrag: Kostenlos

Tages- und Nachtpflege

Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung zur Entlastung der Pflegeperson. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, das Pflegegeld wird anteilig gekürzt.

Betrag: Teilstationär, anteilig zu Pflegegeld

ZAHLEN & FAKTEN

Pflegeleistungen in Zahlen

1282 Euro
Pflegegeld im Pflegegrad 5 monatlich (Stand 2025)
2257 Euro
Pflegesachleistung im Pflegegrad 5 monatlich (Stand 2025)
125 Euro
Entlastungsleistungen monatlich für alle Pflegegrade
1612 Euro
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege jährlich
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Pflegegeld nach Pflegegrad im Vergleich

Pflegegrad 5 1.282 Euro

Hardshipfall, schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Bedarfen

Pflegegrad 4 1.049 Euro

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 780 Euro

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 540 Euro

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 0 Euro

Kein Pflegegeld, nur Entlastungsleistungen und Beratung

LEISTUNGSARTEN

Wann gilt welche Leistung?

Die wichtigsten Pflegeleistungen im Überblick — mit Voraussetzungen, Höhe und Besonderheiten. Diese Übersicht hilft, die passende Leistung zu finden.

1

Pflegegeld

Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5, Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegeperson

Höhe: 540 bis 1.282 Euro monatlich (Stand 2025)

Besonderheit: Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und an die Pflegeperson weitergereicht.

2

Pflegesachleistungen

Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5, Pflege durch ambulanten Pflegedienst

Höhe: 768 bis 2.257 Euro monatlich (Stand 2025)

Besonderheit: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden.

3

Entlastungsleistungen

Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5

Höhe: 125 Euro monatlich

Besonderheit: Flexibel einsetzbar für Betreuung, Entlastung und haushaltsnahe Dienste. Wird nicht automatisch ausgezahlt — muss beantragt werden.

4

Verhinderungspflege

Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5, Pflegeperson mindestens 6 Monate tätig

Höhe: 1.612 Euro jährlich (bis zu 6 Wochen)

Besonderheit: Kann auch für nahestende Pflegepersonen genutzt werden, die die Pflege übernehmen.

5

Kurzzeitpflege

Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5, Krisensituation oder Überbrückung

Höhe: 1.612 Euro jährlich (bis zu 4 Wochen)

Besonderheit: Kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden — insgesamt bis zu 1.612 Euro plus 50 % der Kurzzeitpflege.

PRAXIS-TIPPS

Tipps zu Pflegegeld und Leistungen

01

Beantragen Sie alle verfügbaren Leistungen — nicht nur das Pflegegeld. Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel bleiben oft ungenutzt.

02

Lassen Sie sich von der Pflegekasse beraten. Die Beratung ist kostenlos und hilft, die passenden Leistungen zu finden.

03

Kombinieren Sie Pflegegeld und Sachleistungen. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Sachleistungen parallel beziehen — anteilig gekürzt.

04

Beantragen Sie Entlastungsleistungen frühzeitig. Sie müssen aktiv beantragt werden und werden nicht automatisch ausgezahlt.

05

Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens 6 Monate tätig war.

06

Dokumentieren Sie Umbaumaßnahmen für die Wohnumfeldverbesserung. Rechnungen und Kostenvoranschläge sind wichtig für die Kostenübernahme.

07

Nutzen Sie die Beratungseinsätze. Sie sind kostenlos und helfen, die Pflegesituation zu verbessern.

08

Denken Sie an Pflegekurse für Angehörige. Sie werden von der Pflegekasse finanziert und vermitteln Pflegekompetenz.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zu Pflegegeld und Leistungen

Das Pflegegeld 2025 beträgt im Pflegegrad 2: 540 Euro, Pflegegrad 3: 780 Euro, Pflegegrad 4: 1.049 Euro und Pflegegrad 5: 1.282 Euro monatlich. Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgt.

Entlastungsleistungen sind 125 Euro monatlich für alle Pflegegrade (1 bis 5). Sie können für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden — etwa Tages- oder Nachtpflege, Pflegekurse oder haushaltsnahe Dienste. Sie müssen aktiv beantragt werden.

Verhinderungspflege übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder Erholung. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro jährlich für maximal 6 Wochen. Voraussetzung: Die Pflegeperson war mindestens 6 Monate tätig.

Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Versorgung in einer Pflegeeinrichtung — etwa bei Krisen, nach Klinikaufenthalt oder zur Überbrückung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro jährlich für maximal 4 Wochen. Sie kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden.

Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsmittel wie Einwegschiere, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt bis 40 Euro monatlich. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle können leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Die Pflegekasse übernimmt bis 4.000 Euro pro Maßnahme für Umbauten wie Bad-barrierefrei, Treppenlift, Türverbreiterung oder Rampen. Bei mehreren Berechtigten können bis zu 16.000 Euro übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Ja. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen parallel beziehen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt, je nachdem, in welchem Umfang die Sachleistung genutzt wird.

Ja. Pflegeleistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen aktiv beantragt werden. Die Pflegekasse berät zu den verfügbaren Leistungen und hilft bei der Antragsstellung.

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf halbjährliche Beratungseinsätze durch eine zugelassene Pflegefachkraft. Diese Einsätze sind kostenlos und helfen, die Pflegesituation zu verbessern.

Nein. Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Es stehen jedoch Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich) und Beratungseinsätze zur Verfügung. Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung und wird oft als Vorstufe zu höheren Pflegegraden eingestuft.

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