Menü

Inserieren Sie in Ihrer Region

Präsentieren Sie Ihr Bestattungshaus, Ihre Steinmetzwerkstatt oder Ihren Blumenladen genau dort, wo Familien suchen.

Jetzt Inserieren
Versicherungsunterlagen und Police auf einem Schreibtisch

Versicherungen nach der Bestattung

Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Kfz: welche Versicherungen zahlen, welche kündigen — mit Fristen, Antragswegen und Praxis-Tipps.

Versicherungspolicen und Schriftwechsel
EINSTIEG

Welche Versicherungen zahlen, welche kündigen?

Nach der Bestattung wartet die versicherungstechnische Seite: Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung müssen gemeldet oder gekündigt werden. Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche und unnötige Beiträge.

Die gute Nachricht: Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein ausgezahlt, Sterbegeldversicherungen oft direkt an den Bestatter. Diese Seite zeigt Ihnen Auszahlungen, Kündigungen und Fristen — als vollständiger Leitfaden für Versicherungen.

CHRONOLOGIE

Die ersten 4 Wochen: Versicherungen Schritt für Schritt

Die wichtigsten Versicherungs-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie keine Auszahlung verpassen.

1

Lebensversicherung melden

Unmittelbar nach dem Tod: Lebensversicherung des Verstorbenen melden. Versicherer prüft Bezugsberechtigung und zahlt unabhängig vom Erbschein direkt aus. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen.

2

Sterbegeldversicherung prüfen

Innerhalb von 2 Wochen: Sterbegeldversicherung prüfen — oft 3.000–8.000 € Deckungssumme. Viele Bestatter rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Policennummer bereithalten. Sterbegeld der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.

3

Kfz-Versicherung ummelden

Innerhalb von 14 Tagen: Kfz-Versicherung über Todesfall informieren. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten.

4

Unfallversicherung prüfen

Innerhalb von 4 Wochen: Unfallversicherung prüfen — viele haben Todesfallschutz, der oft übersehen wird. Bei Unfalltod: doppelte Leistung möglich. Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.

FAHRPLAN

Monat 2 bis 12: Hausrat, Haftpflicht und Eigenvorsorge

Nach den ersten Wochen folgen die laufenden Versicherungen. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.

5

Hausratversicherung prüfen

Innerhalb von 2–3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Bei Wohnungsauflösung: Inventarliste für Versicherungsfall erstellen.

6

Haftpflichtversicherung übertragen

Innerhalb von 3 Monaten: Privathaftpflicht läuft auf den Erben über. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung weiter. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben mit dem ganzen Vermögen.

7

Reise- und sonstige Policen kündigen

Innerhalb von 6 Monaten: Reiseversicherungen, Handyversicherungen, Tierversicherungen und andere laufende Policen kündigen. Belege aufbewahren — KFZ-Versicherer erstatten oft zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück.

8

Eigene Risikolebensversicherung prüfen

Innerhalb von 12 Monaten: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will: 3–5-faches Jahresgehalt, monatlicher Beitrag 20–50 €. Auch ohne Familie: Kredite und laufende Verpflichtungen absichern.

Versicherungen sind die stillen Helfer im Hintergrund — wer Bescheid weiß, bekommt im Trauerfall das, was ihm zusteht.
Aus der Erfahrung von Versicherungsmaklern
Lebensversicherung Police
WICHTIG

Lebensversicherung & Risikolebensversicherung

Die Lebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten die vereinbarte Summe aus — entweder als Sparanteil (Kapitallebensversicherung) oder als reine Risikoabsicherung (Risikolebensversicherung). Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten.

Was Sie wissen müssen:

  • Bezugsberechtigter: Die im Vertrag benannte Person erhält die Auszahlung — Vorrang vor Testament und Erbschein.
  • Sterbeurkunde + Police: Einreichen beim Versicherer, Auszahlung 4–8 Wochen.
  • Risikolebensversicherung: Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil — sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Kreditsicherung.
  • Kapitallebensversicherung: Mischung aus Todesfallschutz und Sparplan. Auszahlung = eingezahlte Beiträge + Überschussbeteiligung.
Gut zu wissen: Wurde kein Bezugsberechtigter benannt, fällt die LV in den Nachlass und wird gemäß Testament/gesetzlicher Erbfolge verteilt. Policennummer bereithalten!
Kfz und Haftpflicht Versicherung
WICHTIG

Kfz, Haftpflicht & Hausrat

Die laufenden Versicherungen des Verstorbenen — Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht und Hausratversicherung — laufen auf den Erben über. Sie können fortgeführt, gekündigt oder übertragen werden. Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.

Was Sie wissen müssen:

  • Kfz-Versicherung: Umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben.
  • Haftpflicht: Läuft auf den Erben über, deckt auch nach dem Tod. Ohne Versicherung: persönliche Haftung des Erben.
  • Hausrat: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsaufgabe innerhalb 3 Monaten. Bei Einbruch oder Brand nach Tod: Versicherung deckt.
  • Fristen: Kfz + Unfall: 14 Tage. Hausrat: 3 Monate bei Wohnungsaufgabe. Haftpflicht: jederzeit mit Frist.
Praxis-Tipp: Nach dem Todesfall eines Angehörigen: Eigene Risikolebensversicherung prüfen. Wer Kinder hat oder einen laufenden Kredit, sollte eine RLV in Höhe des 3–5-fachen Jahresgehalts haben — Beitrag oft nur 20–50 €/Monat.
DAS WICHTIGSTE

In 3 Schritten: Was bei Versicherungen zuerst ansteht

Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Lebensversicherung

Lebensversicherung melden

Sofort: Versicherer kontaktieren. Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an Bezugsberechtigte. Bearbeitung 4–8 Wochen. Policennummer bereithalten.

Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung regeln

Innerhalb von 14 Tagen: Todesfall melden. Fahrzeug umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten. Police bereithalten.

Hausrat und Haftpflicht

Hausrat & Haftpflicht prüfen

Innerhalb von 3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf Erben über — bei Wohnungsaufgabe Sonderkündigungsrecht. Haftpflicht deckt weiter — ohne Versicherung droht persönliche Haftung. Eigene Risikolebensversicherung prüfen.

ZAHLEN & FAKTEN

Versicherungen in Zahlen

14 Tage
Meldefrist Lebensversicherung
4-8 Wochen
LV-Auszahlung durch Versicherer
3000-8000 €
Sterbegeldversicherung typisch
20-50 €/Monat
Risikolebensversicherung
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Wie dringend ist was? Die 4 Frist-Phasen bei Versicherungen

Sofort (Tag 1–14) 20%

Lebensversicherung melden — binnen 14 Tagen schriftlich

Woche 2–4 35%

Kfz, Sterbegeld prüfen — Policen einreichen

Monat 2–3 30%

Hausrat, Haftpflicht prüfen — Bedarf prüfen, ggf. kündigen

Jahr 1+ 15%

Eigene RLV abschließen — Risikolebensversicherung prüfen

DOKUMENTE

Die 12 Dokumente, die Sie für die Versicherungen brauchen

Diese Unterlagen benötigen Sie für Versicherer, Bestatter und Behörden. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.

Sterbeurkunde

5–8 beglaubigte Kopien für Versicherer, Behörden, Bestatter.

Police LV

Lebensversicherung—Policennummer + Vertragsbedingungen für Auszahlung.

Police Kfz

Kfz-Versicherung — Todesfall melden innerhalb 14 Tagen.

Police Unfall

Unfallversicherung — Sonderkündigung innerhalb 14 Tagen möglich.

Police Hausrat

Hausratversicherung — läuft auf Erben über, Kündigung binnen 3 Monaten.

Police Haftpflicht

Haftpflichtversicherung — läuft auf Erben über, ggf. kündigen.

Policennummer

Alle Policennummern sammeln — Wichtig für schnelle Meldung.

Bezugsberechtigter-Vertrag

LV-Vertrag mit Bezugsberechtigten-Angabe — Vorrang vor Testament.

Sterbegeldversicherung

Typisch 3.000–8.000 € — Direktzahlung an Bestatter möglich.

Risikolebensversicherung

RLV mit Todesfallkapital — 20–50 €/Monat typisch.

Bausparvertrag

Bausparsumme + Futurummer — bei Bestatter melden.

Versicherungsübersicht

Alle Policen zusammengetragen — erleichtert Bearbeitung.

CHRONOLOGIE

Tag 1 bis Jahr 1 — wann was bei Versicherungen erledigt sein muss

Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).

1

Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen

Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.

2

Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen

Lebensversicherung melden: Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung an Bezugsberechtigte. Kfz-Versicherung ummelden (14 Tage). Unfallversicherung prüfen — oft Todesfallschutz.

3

Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer

Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.

4

Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten

Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.

FRISTEN-ÜBERSICHT

Die 7 wichtigsten Fristen für Versicherungen

Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Versicherungsfristen — von der Meldepflicht bis zur Belegaufbewahrung.

14 Tage

Lebensversicherung melden
Schriftlich beim Versicherer — binnen 14 Tagen nach Todesfall. Sterbeurkunde + Police einreichen.

Quelle: § 32 VVG

4-8 Wochen

LV-Auszahlung
Nach Einreichung der Unterlagen: Auszahlung durch Versicherer. Bearbeitung 4–8 Wochen.

Quelle: Versicherungsbedingungen

14 Tage

Kfz-Versicherung melden
Todesfall innerhalb 14 Tagen melden. Fahrzeug umschreiben oder stilllegen.

Quelle: VHV Versicherung

3 Monate

Hausrat Sonderkündigung
Sonderkündigung bei Wohnungsaufgabe — binnen 3 Monaten.

Quelle: § 54 VVG

14 Tage

Unfall Sonderkündigung
Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Todesfall.

Quelle: § 32 VVG

6-12 Monate

Reise/Tier kündigen
Reiseversicherung, Tierhaftpflicht — binnen 6-12 Monaten prüfen/kündigen.

Quelle: Versicherungsberater

30 Jahre

Police-Belege aufbewahren
Alle Versicherungspolicen mindestens 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: § 147 AO

REGIONAL

Versicherungen in den Bundesländern

Versicherungsregelungen, Landesversicherungsanstalten, Verbraucherzentralen und regionale Besonderheiten — hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.

Bayern
  • Landesversicherungsanstalten: Landesversicherungsanstalt für Bayern (LVA)
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
  • Regionale Versicherungsberater: Bayerische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Bayerische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung für Bestattungsvorsorge
NRW
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Nordrhein
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale NRW
  • Regionale Versicherungsberater: RVV Nordrhein-Westfalen
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: NRW-Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
Berlin
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Berlin
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg
  • Regionale Versicherungsberater: Berliner Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Berliner Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Hamburg
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Hamburg
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Hamburg
  • Regionale Versicherungsberater: Hamburgische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Hamburger Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Sachsen
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Sachsen
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Sachsen
  • Regionale Versicherungsberater: Sächsische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Sächsische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
PRAXIS-TIPPS

6 Tipps für Versicherungen nach der Bestattung

01

Lebensversicherung zuerst melden

Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen. WICHTIG: Bezugsberechtigter aus dem Vertrag hat Vorrang vor Testament/Erbschein.

02

Sterbegeldversicherung prüfen

Viele Bestatter bieten eine Direktzahlung mit dem Sterbegeldversicherer an — die LV-Auszahlung geht direkt an den Bestatter, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Policennummer bereithalten. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.

03

Kfz-Versicherung schnell regeln

Innerhalb von 14 Tagen den Todesfall melden. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter eintragen), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse bleibt erhalten, Versicherung kann vom Erben weitergeführt werden.

04

Unfallversicherungen nicht vergessen

Viele Menschen haben eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz — Todesfallkapital wird ausgezahlt. Vertrag prüfen, oft übersehen. Auch ohne Todesfallschutz: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.

05

Hausrat und Haftpflicht kritisch prüfen

Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht läuft ebenfalls weiter — bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben.

06

Eigene Vorsorgelücken prüfen

Nach dem Todesfall eines Angehörigen: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will, sollte eine Risikolebensversicherung in Höhe des 3–5-fachen Jahresgehalts haben — monatlicher Beitrag oft nur 20–50 €.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zu Versicherungen nach der Bestattung

Die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person — unabhängig von Testament oder Erbschein. Wurde kein Bezugsberechtigter eingetragen, fällt die LV in den Nachlass und wird gemäß Testament/gesetzlicher Erbfolge verteilt. Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde beim Versicherer, Bearbeitung 4–8 Wochen.

Innerhalb von 14 Tagen schriftlich: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung. Sterbeurkunde + Police bereithalten. Haftpflicht und Hausrat laufen oft weiter — prüfen, ob Bedarf besteht. Direktzahlung an Bestatter ist bei vielen Sterbegeldversicherungen möglich.

Die Kfz-Versicherung läuft weiter, bis sie gekündigt wird. Erben können das Fahrzeug zulassen (Kennzeichen umschreiben), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse wird auf den Erben übertragen. Bei Verschrottung: Kfz-Steuer und Versicherung entfallen ab dem Tag der Verschrottung.

Sterbegeld ist in der Sterbegeldversicherung gebündelt: Vertrag wird mit Sterbeurkunde beim Versicherer eingereicht, Auszahlung 4–8 Wochen. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft — heute nur noch private Sterbegeldversicherungen. Höhe typisch 3.000–8.000 €, abhängig vom Vertrag.

Ja, sofern Vertrag nicht gekündigt wird. Hausrat-Versicherung: prüfen ob Wohnung noch genutzt wird. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht: läuft auf den Erben über, kann vom Erben gekündigt werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls deckt die Versicherung weiter.

Bei Unfallversicherungen mit Todesfall-Leistung (sog. Todesfallkapital): Todesfall melden, Auszahlung an Bezugsberechtigte. Reine Unfallversicherungen ohne Todesfall: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis. Prüfen, ob der Verstorbene eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz hatte — wird oft übersehen.

Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil. Todesfallsumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Absicherung eines Kredits. Auszahlung an Bezugsberechtigten — in der Regel der Ehepartner. Auch hier: Sterbeurkunde + Police einreichen.