
Pflegezimmer einrichten & Wohnraum anpassen
Pflegebett, Barrierefreiheit, Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: wie Sie die Wohnung pflegegerecht anpassen — mit Förderung bis 4.000 Euro je Maßnahme und einer praktischen Checkliste.

Pflegezimmer einrichten — vom Pflegebett bis zur barrierefreien Wohnung
Ein pflegegerechtes Zimmer und eine barrierefreie Wohnung ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Dazu gehören das richtige Pflegebett, angepasste Böden und Türen, ein barrierefreies Bad sowie Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Patientenlifter.
Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI — insgesamt bis zu 16.000 Euro. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Auch Hilfsmittel wie Pflegebett, Inkontinenzmaterial und Einmalhandschuhe werden bezuschusst.
Pflegehilfsmittel für Zimmer und Wohnung
Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nach § 40 SGB XI oder von der Krankenkasse nach § 33 SGB V übernommen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Hilfsmittel, ihre Kosten und den zuständigen Kostenträger.
Pflegebett
Einsatz: Bett mit verstellbarer Höhe, Rücken- und Beinteil sowie Seitengitter
Kosten: Miete ca. 40–90 Euro monatlich, Kauf 1.500–5.000 Euro
Kostenträger: Pflegekasse (Leihstellung oder Zuschuss) nach § 40 SGB XI
Rollstuhl und Rollator
Einsatz: Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung
Kosten: Rollstuhl 1.000–5.000 Euro, Rollator 150–400 Euro
Kostenträger: Krankenkasse (Hilfsmittel nach § 33 SGB V) mit Rezept
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einsatz: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterial
Kosten: Bis 40 Euro monatlich
Kostenträger: Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI
Bad und Toilette
Einsatz: Höhenverstellbares WC, Haltegriffe, Duschsitz, Badewannenlift, Rutschhemmende Matten
Kosten: Haltegriffe 50–150 Euro, Badewannenlift 300–900 Euro
Kostenträger: Krankenkasse und Pflegekasse anteilig
Liftsysteme und Patientenlifter
Einsatz: Umlagerung vom Bett in den Rollstuhl, Entlastung der Pflegeperson
Kosten: 1.500–6.000 Euro
Kostenträger: Krankenkasse nach § 33 SGB V bei medizinischer Notwendigkeit
Ein Raum, der den Menschen trägt, ist mehr als eine Wohnung — er ist ein Stück Würde, das man bewahren kann.
Barrierefreiheit im Pflegezimmer — fünf Bereiche
Barrierefreiheit bedeutet, dass die Wohnung ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Für Pflegebedürftige sind fünf Bereiche besonders wichtig: Türen und Durchgänge, Boden und Beläge, Bad und Sanitärraum, Beleuchtung und Orientierung sowie Stufen und Etagen.
Bereich 1: Türen und Durchgänge
Türbreiten mindestens 80 cm, besser 90 cm für Rollstuhlnutzung. Schwellen entfernen oder auf maximal 2 cm reduzieren. Türklinken auf 85 cm Höhe, leichtgängige Schlösser und automatische Türöffner einbauen.
Bereich 2: Boden und Beläge
Rutschfeste, ebene Bodenbeläge ohne Übergänge oder Teppiche. Vinyl, Linoleum oder Feinsteinzeug eignen sich. Teppiche entfernen — sie sind Stolperfallen und erschweren die Rollstuhlnutzung.
Bereich 3: Bad und Sanitärraum
Bodenebene Dusche, Duschsitz, Haltegriffe an WC und Dusche, höhenverstellbares WC, Waschbecken mit Unterfahrmöglichkeit für Rollstuhl. Notfallzug im Bad und rutschhemmende Matten anbringen.
Bereich 4: Beleuchtung und Orientierung
Helle, blendfreie Beleuchtung mit mind. 300 Lux in allen Räumen. Bewegungsmelder in Flur und Bad, Nachtlichter, kontrastreiche Schalter und Türklinken, taktile Markierungen an Treppen und Stufen.
Bereich 5: Stufen und Etagen
Treppen durch Rampen ersetzen (max. 6 % Gefälle) oder Treppenlift einbauen. Bei mehrgeschossiger Nutzung ein Schlaf- und Pflegezimmer im Erdgeschoss einrichten. Alternativ: Sitzlift oder Plattformlift.
Wohnumfeldverbesserung fördern lassen — Schritt für Schritt
Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Pflegegrad und Bedarf feststellen
Voraussetzung für die Förderung der Wohnumfeldverbesserung ist ein Pflegegrad. Ohne Pflegegrad kann die Pflegekasse keine Maßnahmen bezuschussen. Bei fehlendem Pflegegrad sollte dieser vorab beantragt werden.
Maßnahme planen und Angebot einholen
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder Sanitätshaus ein Angebot erstellen. Die geplante Maßnahme muss den Pflegebedarf nachweislich verringern, erleichtern oder ermöglichen — etwa durch den Einbau eines Treppenlifts oder einer bodenebenen Dusche.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse ein. Der Antrag sollte Angebot, Begründung und ärztliche Stellungnahme enthalten. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit und entscheidet über den Zuschuss.
Zuschuss bewilligen lassen
Die Pflegekasse bewilligt bis zu 4.000 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Mehrere Maßnahmen sind möglich, insgesamt jedoch höchstens 16.000 Euro. Die Bewilligung muss vor Baubeginn vorliegen — nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Maßnahme umsetzen und abrechnen
Nach der Bewilligung kann die Maßnahme umgesetzt werden. Reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt — die Rechnung sollte auf die pflegebedürftige Person ausgestellt sein.
Pflegezimmer und Wohnumfeld in Zahlen
Checkliste: Pflegezimmer einrichten
Diese Checkliste hilft bei der Einrichtung und Anpassung des Pflegezimmers. Sie deckt die wichtigsten Bereiche ab — vom Pflegebett über Bewegungsfläche bis hin zu Bad und Hilfsmitteln.
Pflegebett und Liegeplatz
Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung, Seitengitter, Matratzenschutz. Ausreichend Bewegungsfläche um das Bett — mindestens 80 cm auf jeder Seite für Pflegeperson und Rollstuhl.
Bewegungsfläche im Raum
Mindestens 120 cm × 120 cm freie Bewegungsfläche für Rollstuhldrehung. Abstand zwischen Möbeln mind. 90 cm. Pflegebett zugänglich von drei Seiten.
Boden und Beläge
Ebene, rutschfeste Böden ohne Schwellen. Teppiche und lose Läufer entfernen. Stolperfallen vermeiden, Übergänge abflachen oder mit Rampen überbrücken.
Beleuchtung
Helle, blendfreie Beleuchtung, dimmbar am Bett. Bewegungsmelder in Flur und Bad. Nachtlichter mit Sensor. Schalter auf 85 cm Höhe, kontrastreich und gut erreichbar.
Elektrik und Bedienelemente
Steckdosen auf 85 cm Höhe, nicht unter dem Bett. Schalter und Notruf in Bett- und Badnähe. Sensorgesteuerte Beleuchtung, automatische Türöffner bei Bedarf.
Bad und Sanitär
Bodenebene Dusche, Duschsitz, Haltegriffe, höhenverstellbares WC, Unterfahrbares Waschbecken. Notfallzug im Bad, rutschhemmende Matten, Wärmestrahler.
Orientierung und Kontraste
Kontrastreiche Türklinken, Schalter und sanitäre Anschlüsse. Taktile Markierungen an Treppen. Klare Beschilderung und Orientierungshilfen für demenziell Erkrankte.
Hilfsmittel und Geräte
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 40 Euro monatlich), Patientenlifter, Rollstuhl oder Rollator, Inkontinenzmaterial, Antidekubitus-Matratze, Absauggeräte bei Bedarf.
Tipps für die pflegegerechte Wohnung
Stellen Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung vor Baubeginn — nachträgliche Anträge werden von der Pflegekasse nicht bewilligt.
Holen Sie vor der Maßnahme ein ärztliches Attest ein, das die pflegerische Notwendigkeit der Umbaumaßnahme belegt.
Kombinieren Sie mehrere Maßnahmen, um den Maximalbetrag von 16.000 Euro auszuschöpfen — etwa Bad, Tür und Schwelle.
Prüfen Sie zusätzlich zur Pflegekasse die KfW-Förderung: Darlehen und Zuschüsse für altersgerechtes Bauen nach DIN 13040.
Mieten Sie das Pflegebett zunächst, bevor Sie es kaufen. Die Pflegekasse übernimmt oft die Miete als Leihstellung.
Achten Sie auf Bewegungsfläche: Pflegebett von drei Seiten zugänglich, mindestens 80 cm Abstand zu Wänden und Möbeln.
Sichern Sie das Bad konsequent: rutschhemmende Matten, Haltegriffe, Notfallzug und Wassertemperaturbegrenzung an Armaturen.
Denken Sie an die Pflegeperson: höhenverstellbares Bett und Patientenlifter entlasten den Rücken und verringern Verletzungsrisiken.
Häufige Fragen zum Pflegezimmer und zur Wohnraumanpassung
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist ein Umbau der Wohnung, der den Pflegebedarf verringert, erleichtert oder ermöglicht. Beispiele sind der Einbau eines Treppenlifts, die Schaffung einer bodenebenen Dusche, der Umbau der Türbreite oder die Beseitigung von Schwellen. Die Pflegekasse fördert solche Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.
Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Insgesamt sind bis zu 16.000 Euro möglich. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Das Pflegebett ist ein Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und wird von der Pflegekasse übernommen — als Leihstellung oder als Zuschuss zum Kauf. Die Krankenkasse ist für medizinische Hilfsmittel nach § 33 SGB V zuständig, etwa Rollstühle oder Patientenlifter.
Ja. Voraussetzung für die Förderung der Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI ist ein Pflegegrad (1 bis 5). Ohne Pflegegrad kann die Pflegekasse keine Maßnahmen bezuschussen. Der Pflegegrad sollte daher frühzeitig beantragt werden.
Ein Pflegebett kostet als Miete etwa 40 bis 90 Euro monatlich. Beim Kauf liegen die Preise zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Die Pflegekasse übernimmt häufig die Miete als Leihstellung. Ein Kaufzuschuss ist ebenfalls möglich, wird aber individuell geprüft.
Barrierefreiheit umfasst Türbreiten von mindestens 80 cm, rutschfeste und ebene Böden, eine bodenebene Dusche, Haltegriffe an WC und Dusche, eine ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 120 cm × 120 cm für die Rollstuhldrehung sowie eine helle, blendfreie Beleuchtung.
Ja. Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Pflegekasse fördert ihn mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Die Investitionskosten liegen je nach Ausführung zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Der Eigenanteil muss privat getragen werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Inkontinenzmaterial. Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 Abs. 1 SGB XI bis zu 40 Euro monatlich. Beantragt werden kann dies formlos bei der Pflegekasse.
Ja. Die KfW bietet Darlehen und Zuschüsse für altersgerechtes Bauen an, etwa das Programm 455-P. Auch Kommunen und Bundesländer haben Förderprogramme für barrierefreien Umbau. Die Pflegekasse kann mit diesen Förderungen kombiniert werden.
Bei Mietwohnungen muss der Vermieter der Maßnahme zustimmen. Nach § 554a BGB hat der Mieter Anspruch auf barrierefreien Umbau, wenn er auf die Wohnung angewiesen ist. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter, Förderungen können beantragt werden.
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