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Wohnungsauflösung & Nachlassverwaltung · Der Hub

Wohnungsauflösung & Nachlassverwaltung

Wenn nach der Bestattung Wohnung und Nachlass geregelt werden müssen: Kosten, Abläufe, Fristen und Checklisten — alles auf einer Seite.

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Unterseiten im Hub
800–5.000 €
Wohnungsauflösung
1.500–6.000 €
Nachlassverwaltung
17 Schritte
Ablauf-Checklisten
Aktualisiert: September 2026
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Kurzantwort
Wohnungsauflösung
800–5.000 €
je nach Größe; 7–30 Tage Dauer
Nachlassverwaltung
1.500–6.000 €
mit professioneller Unterstützung
Wichtig zu wissen
Erben haften für Verbindlichkeiten
§ 1967 BGB — Ausschlagungsfrist 6 Wochen
Erste Hilfe
Sonderkündigungsrecht § 580 BGB
Mietvertrag des Verstorbenen kündigen
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\nÜberblick\n

Was Sie auf diesem Hub finden

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Nach der Bestattung beginnt für die Hinterbliebenen oft eine zweite Phase: Die Wohnung muss aufgelöst, der Nachlass geordnet werden. Unser Hub bündelt beide Themen mit allen Kosten, Abläufen und Rechtsgrundlagen.

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\nKosten im Vergleich\n

Was kosten Wohnungsauflösung und Nachlassverwaltung?

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Die wichtigsten Kostenpositionen beider Themenbereiche im direkten Vergleich — mit realistischen Marktrichtwerten (Stand September 2026).

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PositionWohnungsauflösungNachlassverwaltung
Einfacher Fall800–1.500 €1.500–2.500 €
Typischer Fall1.500–3.000 €2.500–4.500 €
Aufwendiger Fall3.000–5.000 €4.500–6.000 €
HauptkostenfaktorEntrümpelung & EntsorgungNachlasspfleger / Verwalter
Typische Dauer7–30 Tage6–12 Monate
Selbst organisieren300–800 €100–600 €
Auswertung: Beide Themen lassen sich in großen Teilen selbst organisieren — die Spannen unten zeigen, wie viel Sie durch Eigenleistung und Auswahl des richtigen Dienstleisters sparen können.
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\nAbläufe & Fristen\n

Die wichtigsten Fristen im Überblick

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Diese Fristen laufen nach dem Tod — verpassen Sie keine einzige:

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FristThemaRechtsgrundlage
6 WochenErbschaft ausschlagen (ab Kenntnis)§ 1944 BGB
3 MonateErbschaftsteuer-Anzeigepflicht nach Aufforderung§ 30 ErbStG
3 Monate zum MonatsendeAußerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Erben§ 580 i.V.m. § 564 BGB
6–12 MonateTypische Dauer der vollständigen NachlassregelungPraxiswert
Merksatz: Sterbeurkunden (5–10 Exemplare) früh bestellen — jede Institution will ein eigenes Exemplar.
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Interaktiver Kostenrechner

Wohnungsauflösung-Rechner

Wohnungsgröße und Wunschleistungen wählen — der Rechner zeigt die realistische Preisspanne auf Basis der Marktdaten dieser Seite.

Geschätzte Kosten: Wohnungsauflösung
ca. 1.150 € – 3.200 €
Wohnungsauflösung · 2–3-Zimmer-Wohnung

Richtwerte auf Basis marktüblicher Spannen (Stand September 2026). Keine verbindlichen Preise — holen Sie 2–3 Festpreis-Angebote nach Begehung ein, die Preise variieren um 30–50 Prozent.

Mietrecht & Kaution im Detail →
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Geld sparen

Geld sparen bei Wohnung und Nachlass

Die drei wichtigsten Hebel, um die Kosten für Auflösung und Verwaltung niedrig zu halten.

2–3 Festpreis-Angebote vergleichen

Die Preise für dieselbe Leistung variieren um 30–50 Prozent. Seriöse Anbieter machen einen Festpreis nach Begehung — niemals nur Preis pro Quadratmeter telefonisch.

500–1.500 € sparen

Verkaufswert vor Entrümpelung prüfen

Antiquitäten, Markenmöbel und Sammlungen haben oft Wert. Ein Gutachter oder Auktionshaus prüft kostenlos bis kostengünstig — Entrümpelungsfirmen entsorgen sonst Werte mit.

Wertvoller Nachlass statt Entsorgungskosten

Erbschein-Vorausplanung mit Banken

Viele Banken akzeptieren statt des Erbscheins eine Vorsorgevollmacht mit Todesfallklausel oder einen Erbvertrag mit Vollstreckungsklausel. Das spart die Gerichtsgebühr (ca. 1 % des Nachlasswerts).

Bis zu 1.000 € bei 100.000 € Nachlass
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Häufige Fragen

Wohnungsauflösung & Nachlassverwaltung — 6 häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen — kurz und verständlich beantwortet, abgestimmt mit den Angaben auf dieser Seite.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Eine Wohnungsauflösung kostet je nach Größe 800 bis 5.000 Euro: eine 1-Zimmer-Wohnung etwa 500 bis 1.500 Euro, eine 2–3-Zimmer-Wohnung 1.000 bis 3.000 Euro. Entrümpelung von Keller und Dachboden, Endreinigung und Sonderentsorgung kommen hinzu.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung, wenn der Verstorbene gemietet hat?

Die Erben. Mit der Erbschaft gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf sie über (§ 1922 BGB, § 567 BGB). Die Kosten der Auflösung zählen zu den Erblasserschulden und sind damit von der Erbschaft zu tragen — nicht von den Erben privat.

Was bedeutet Nachlassverwaltung?

Nachlassverwaltung ist die Organisation aller Vermögensangelegenheiten eines Verstorbenen: die Bestandsaufnahme von Konten, Immobilien und Verträgen, die Begleichung von Verbindlichkeiten, die Ab- und Ummeldung bei Behörden und die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Sie können vieles selbst erledigen oder Dienstleister beauftragen.

Wann brauche ich einen Nachlasspfleger?

Ein Nachlasspfleger wird vom Amtsgericht bestellt, wenn keine Erben bekannt sind (§ 1960 BGB), Erben unbekannten Aufenthalts sind oder die Erbschaft von niemandem angenommen wurde. Er sichert und verwaltet den Nachlass, bevor er ihn an die Berechtigten aushändigt.

Wie erhalte ich Zugriff auf die Konten des Verstorbenen?

Banken verlangen in der Regel einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eine Vorsorgevollmacht mit Todesfallklausel. Manche Institute akzeptieren auch ein notarielles Testament mit Vollstreckungsklausel. Konten werden nach dem Tod gesperrt, Bestattungskosten und laufende Verpflichtungen zahlt die Bank aus dem Nachlass.

Was passiert mit Verbindlichkeiten im Nachlass?

Sie gehen mit der Erbschaft auf die Erben über (§ 1967 BGB). Der Nachlass haftet; reicht er nicht, prüfen Sie die Ausschlagung binnen 6 Wochen — oder die Dürftigkeitseinrede (§ 1975 BGB), wenn die Überschuldung erst später auffällt.

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Transparenz

Quellen und Datenbasis

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf überprüfbaren Quellen. Wir aktualisieren die Seiten regelmäßig — die letzte Aktualisierung erfolgte im September 2026.

Datenbasis dieser Seite (Stand: September 2026)

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1922 ff. (Erbfolge), § 1967 (Haftung des Erben), § 1975 (Dürftigkeitseinrede), § 1942/1944 (Annahme und Ausschlagung), § 580/564 (Kündigung bei Mieter-Tod), § 2222 (Testamentsvollstrecker-Vergütung)
  2. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 30 Anzeigepflicht, Freibeträge und Steuersätze nach Steuerklassen
  3. FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen): Testamentseröffnung (§ 2263 BGB i.V.m. FamFG), Nachlasspflegerbestellung
  4. Richtwerte bestattung.de: Redaktionell zusammengeführte Spannen aus öffentlich verfügbaren Preislisten von Auflösungsbetrieben, Nachlassgericht-Gebührenordnungen und IHK-Richtwerten — keine Preise einzelner Anbieter.

Alle Preisangaben sind Markt-Richtwerte aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stand: September 2026) — keine Preise einzelner Anbieter. Fordern Sie bei beauftragten Leistungen stets 2–3 Festpreis-Angebote ein.

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