Nachlassverwaltung: Ordnung in den Angelegenheiten des Verstorbenen
Wer erbt, übernimmt auch die Verwaltung des Nachlasses. Wir erklären: Was gehört zur Nachlassverwaltung, was kostet sie und wann ein Nachlasspfleger nötig wird.
Nachlassverwaltung: Die Kostenaufstellung im Detail
\nDie Verwaltung eines Nachlasses umfasst Inventar, Banken, Behörden und Verteilung. Was professionelle Unterstützung kostet — hier im Detail.
\nWoher stammen diese Zahlen? Aus öffentlich verfügbaren Preislisten von Auflösungs- und Verwaltungsbetrieben, Nachlassgericht-Gebührenordnungen und IHK-Richtwerten. Es sind Markt-Richtwerte, keine Preise einzelner Anbieter — holen Sie 2–3 Festpreis-Angebote ein.
\n| Leistung / Position | Preisrahmen | Hinweis |
|---|---|---|
| Bestandsaufnahme selbst organisiert | 0–200 € | Ordner sichten, Verzeichnis erstellen; oft mit Angehörigen gemeinsam machbar |
| Nachlassinventar durch Dienstleister | 500–1.500 € | Vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
| Nachlasspfleger (Gericht bestellt) | 2.000–5.000 € | Wenn keine Erben ermittelbar oder Erbschaft unbekannten Umfangs; 85–150 €/Std. |
| Nachlassverwalter (privat beauftragt) | 1.500–4.500 € | Vereinbart im Erbvertrag oder von Erbengemeinschaft bestellt (§ 1968 BGB-ähnliche Dienstleistung) |
| Erbschein-Beantragung | ca. 1,0 % Nachlasswert | Gerichtskosten plus ggf. eidesstattliche Versicherung; bei 100.000 € Nachlass ca. 1.000 € |
| Testamentseröffnung & -vollstreckung | 0–2.000 € | Eröffnung durch Amtsgericht gebührenfrei; Testamentsvollstrecker erhalten Vergütung nach § 2222 BGB |
| Bank-, Behörden- & Versicherungsklärung | 100–600 € | Je nach Zahl der Konten, Verträge und Institutionen |
Nachlassverwaltung: Der Ablauf in 8 Schritten
Von den ersten Pflichten bis zur abschließenden Übergabe — die typische Reihenfolge mit realistischen Zeitangaben.
Todesfallbescheinigung & Standesamt
Wird meist im Rahmen der Bestattung erledigt. Die Sterbeurkunde ist Grundlage für alle weiteren Schritte — bestellen Sie 5–10 beglaubigte Kopien.
Dauer: 1 WocheTestamentseröffnung beim Amtsgericht
Ist ein Testament bekannt, teilt es das Amtsgericht den Erben mit (§ 2263 BGB) und eröffnet es. Ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge (§ 1924 ff. BGB).
Dauer: 1–4 WochenErbschaft annehmen oder ausschlagen
Angenommen wird kraft Gesetz (§ 1942 BGB). Ausschlagbung binnen 6 Wochen nach Kenntnis beim Amtsgericht (§ 1944 BGB) — wichtig bei überschuldeten Nachlässen (§ 1975 BGB Dürftigkeitseinrede beachten).
Dauer: 6 Wochen FristVollmachten & Legitimationen sammeln
Vollmachten, Vollstreckbarerklärung, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis beschaffen. Banken verlangen meist den Erbschein oder eine Vermögensvollmacht mit Todesfallklausel.
Dauer: 2–8 Wochen (Erbschein)Konten, Verträge & Verbindlichkeiten klären
Bankkonten mit Todesfallhinweis stilllegen, Daueraufträge und Lastschriften stoppen, Verbindlichkeiten bezahlen oder einstweilen zurückstellen, Forderungen prüfen.
Dauer: 2–6 WochenAbmeldung von Behörden & Institutionen
Wohnsitz abmelden, Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, Telekommunikation, Vereine, Postnachsendeauftrag einrichten (6/12 Monate).
Dauer: 1–2 WochenGrundbuch & Immobilien
Bei Immobilienbesitz: Grundbuch berichtigen (§ 894 BGB) — Erbschein oder Erbvertrag genügt dem Grundbuchamt. Erbbaurechte prüfen.
Dauer: 2–6 MonateSteuerliche Abwicklung
Erbschaftsteuererklärung binnen 3 Monaten nach Kenntnis anzeigen (§ 30 ErbStG). Gewillkürte Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder) prüfen lassen.
Dauer: 3 Monate FristNachlassverwaltung-Rechner
Nachlass-Umfang und Wunschleistungen wählen — der Rechner zeigt die realistische Preisspanne auf Basis der Marktdaten dieser Seite.
Richtwerte auf Basis marktüblicher Spannen (Stand September 2026). Keine verbindlichen Preise — Nachlasspfleger-Vergütungen werden vom Nachlassgericht festgesetzt.
Erbschaft & Nachlass im Detail →Nachlassverwaltung günstiger gestalten
Sparen heißt hier: nichts wegwerfen, was Wert hat — und professionelle Hilfe nur dort einkaufen, wo sie wirklich Zeit und Geld spart.
Erbschein-Vorausplanung mit Banken
Viele Banken akzeptieren statt des Erbscheins eine Vorsorgevollmacht mit Todesfallklausel oder einen Erbvertrag mit Vollstreckungsklausel. Das spart die Gerichtsgebühr (ca. 1 % des Nachlasswerts).
Bis zu 1.000 € bei 100.000 € NachlassAusschlagung bei überschuldetem Nachlass
Wer einen überschuldeten Nachlass ausschlägt, haftet nicht (§ 1975 BGB). Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ist strikt — Beratung beim Nachlassgericht oder Anwalt ist hier sinnvoll.
Haftung komplett vermeidenSterbeurkunden & Nachweise sammeln
5–10 beglaubigte Sterbeurkunden bestellen (Standesamt, je ca. 10–15 €). Jede Bank, jede Versicherung, jede Behörde will ein eigenes Exemplar — Nachbestellungen kosten Zeit.
Zeit & Nachlaufkosten sparenNachlassverwaltung — 10 häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen — kurz und verständlich beantwortet, abgestimmt mit den Angaben auf dieser Seite.
Nachlassverwaltung ist die Organisation aller Vermögensangelegenheiten eines Verstorbenen: die Bestandsaufnahme von Konten, Immobilien und Verträgen, die Begleichung von Verbindlichkeiten, die Ab- und Ummeldung bei Behörden und die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Sie können vieles selbst erledigen oder Dienstleister beauftragen.
Ehrenamtliche Nachlasspfleger erhalten ihre Auslagen und eine Vergütung nach dem Gesetz (§ 1915 BGB i.V.m. § 1836 BGB) — in der Praxis 2.000 bis 5.000 Euro je nach Aufwand. Privat beauftragte Nachlassverwalter kalkulieren mit Stundensätzen von 85 bis 150 Euro, eine vollständige Verwaltung kostet 1.500 bis 6.000 Euro.
Ein Nachlasspfleger wird vom Amtsgericht bestellt, wenn keine Erben bekannt sind (§ 1960 BGB), Erben unbekannten Aufenthalts sind oder die Erbschaft von niemandem angenommen wurde. Er sichert und verwaltet den Nachlass, bevor er ihn an die Berechtigten aushändigt.
Der Nachlasspfleger wird vom Gericht bestellt, wenn Erben fehlen oder unbekannt sind. Der Nachlassverwalter wird durch die Erben oder per Testament beauftragt, um den Nachlass geordnet zu verwalten und zu verteilen. Beide vergüten sich nach Aufwand.
Banken verlangen in der Regel einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eine Vorsorgevollmacht mit Todesfallklausel. Manche Institute akzeptieren auch ein notarielles Testament mit Vollstreckungsklausel. Konten werden nach dem Tod gesperrt, Bestattungskosten und laufende Verpflichtungen zahlt die Bank aus dem Nachlass.
Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnorts des Verstorbenen. Sie schildern die Erbfolge, legen die Sterbeurkunde und Familienstammbuch vor und versichern die Angaben eidesstattlich. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Nachlasswert — rund 1 Prozent.
Eine überschaubare Nachlassregelung dauert 6 bis 12 Monate: Testamentseröffnung 1–4 Wochen, Erbschein 2–8 Wochen, Bank- und Behördenklärungen 2–6 Wochen, Immobilien und Grundbuch mehrere Monate. Komplexe Nachlässe mit Unternehmen oder Auslandsbezug dauern oft Jahre.
Sie gehen mit der Erbschaft auf die Erben über (§ 1967 BGB). Der Nachlass haftet; reicht er nicht, prüfen Sie die Ausschlagung binnen 6 Wochen — oder die Dürftigkeitseinrede (§ 1975 BGB), wenn die Überschuldung erst später auffällt.
Das hängt vom Nachlasswert und dem Verwandtschaftsgrad ab. Kinder und Ehegatten haben 400.000 bzw. 500.000 Euro Freibetrag; darüber beginnt die Erbschaftsteuer progressiv. Die Erbschaftsteuererklärung ist binnen 3 Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG).
Ja. Bestatter, Nachlassverwalter, Rechtanwälte und spezialisierte Dienstleister übernehmen die vollständige Abwicklung — vom Inventar über Banken bis zur Wohnungsauflösung. Klären Sie vorher Kosten, Leistungen und Haftung schriftlich; seriöse Anbieter arbeiten mit Festpreisen je Aufwandsstufe.
Quellen und Datenbasis
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf überprüfbaren Quellen. Wir aktualisieren die Seiten regelmäßig — die letzte Aktualisierung erfolgte im September 2026.
Datenbasis dieser Seite (Stand: September 2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1922 ff. (Erbfolge), § 1967 (Haftung des Erben), § 1975 (Dürftigkeitseinrede), § 1942/1944 (Annahme und Ausschlagung), § 580/564 (Kündigung bei Mieter-Tod), § 2222 (Testamentsvollstrecker-Vergütung)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 30 Anzeigepflicht, Freibeträge und Steuersätze nach Steuerklassen
- FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen): Testamentseröffnung (§ 2263 BGB i.V.m. FamFG), Nachlasspflegerbestellung
- Richtwerte bestattung.de: Redaktionell zusammengeführte Spannen aus öffentlich verfügbaren Preislisten von Auflösungsbetrieben, Nachlassgericht-Gebührenordnungen und IHK-Richtwerten — keine Preise einzelner Anbieter.
Alle Preisangaben sind Markt-Richtwerte aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stand: September 2026) — keine Preise einzelner Anbieter. Fordern Sie bei beauftragten Leistungen stets 2–3 Festpreis-Angebote ein.
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