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Erbschaftssteuer 2026: Wer zahlt wie viel?

Freibeträge, Steuerklassen, Steuerberechnung und praktische Tipps für Erben in Deutschland.

Dokumente und Formulare zur Erbschaftssteuer auf einem Holztisch
EINSTIEG

Was ist Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbgang oder Schenkung. Sie fällt an, wenn der Freibetrag überschritten wird. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Kinder profitieren von den höchsten Freibeträgen.

Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall beim Finanzamt erklärt werden. Freibeträge: Ehepartner 1.000.000 €, Kinder 500.000 €, Eltern 400.000 €. Bei Überschreitung greifen progressive Steuersätze von 7 % bis 50 %.

ÜBERSICHT

Erbschaftssteuer — Die wichtigsten Aspekte

Die Erbschaftssteuer betrifft jeden Erbgang und Schenkung. Freibeträge und Steuerklassen bestimmen die Höhe.

Steuerklassen Übersicht — Familie und Verwandtschaft

Steuerklassen

Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel — Steuerklasse II: Eltern, Geschwister

Freibeträge bei Erbschaftssteuer — Euro und Dokument

Freibeträge

Ehepartner 1.000.000 €, Kinder 500.000 €, Eltern 400.000 € — Freibeträge gelten pro Person.

Steuerberechnung — Steuerformel und Berechnung

Steuerberechnung

Progressive Steuersätze von 7 % bis 50 %. Berechnung nach Steuerklasse und Erbschaftswert.

Wer über seinen Tod hinaus denken kann, lebt weiser.
Seneca
Familie mit Haus und Erbschaftssteuer
STEUERKLASSEN & FREIBETRÄGE

Erbschaftssteuer: Wer zahlt wie viel?

Die Erbschaftssteuer hängt von drei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse), dem Erbschaftswert und den Freibeträgen.

Steuerklasse I (7–30 %): Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel und Eltern. Hier gelten die höchsten Freibeträge.

Steuerklasse II (15–43 %): Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern. Mittlere Freibeträge bis 100.000 €.

Steuerklasse III (30–50 %): Alle anderen Personen und juristische Personen. Keine Freibeträge oder nur geringe.

Wichtig: Die Freibeträge gelten pro erbende Person und können nicht zusammengelegt werden. Ehepartner: 1.000.000 €, Kinder: 500.000 €, Eltern: 400.000 €.
Steuerformel und Berechnung
STEUERBERECHNUNG

So berechnen Sie die Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des Erbes nach Abzug der Freibeträge berechnet. Der Steuersatz ist progressiv gestaffelt.

Beispiel Steuerklasse I: Ein Ehepartner erbt 1,5 Mio. €. Abzüglich Freibetrag (1.000.000 €) bleibt 500.000 € steuerpflichtig. Steuer: ca. 75.000 € (15 %).

Steuerersparnis durch Schenkungen: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Regelmäßige Schenkungen können die Steuerlast deutlich senken.

Steuerbefreiung für Eigenheim: Eine selbstbewohnte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Tipp: Nutzen Sie den Freibetrag alle 10 Jahre durch vorsorgliche Schenkungen — das kann die Steuerlast um Tausende Euro senken.
ZAHLEN & FAKTEN

Erbschaftssteuer in Zahlen

7%
niedrigster Steuersatz in Steuerklasse I (bis 75.000 €)
50%
höchster Steuersatz in Steuerklasse III
100%
Freibetrag-Ehepartner (skaliert: 1.000.000 € = 100%)
50%
Freibetrag-Kinder (skaliert: 500.000 € = 50%)
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Steuersätze im Überblick

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder) 30%

7–30 % progressive Steuersätze, höchste Freibeträge

Steuerklasse II (Eltern, Geschwister) 43%

15–43 % progressive Steuersätze, mittlere Freibeträge

Steuerklasse III (Sonstige) 50%

30–50 % progressive Steuersätze, keine Freibeträge

Steuerersparnis durch Schenkung 65%

Bis zu 65 % Ersparnis durch regelmäßige Schenkungen über 10 Jahre

PRAXIS-TIPPS

Praxis-Tipps zur Erbschaftssteuer

01

Steuerfreibeträge nutzen: Ehepartner 1.000.000 €, Kinder 500.000 € — pro Person und Erbgang.

02

Regelmäßige Schenkungen: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Schon vorsorgen!

03

Steuerklasse prüfen: Wer zu welcher Steuerklasse gehört, bestimmt den Steuersatz maßgeblich.

04

Eigenheim-Regelung: Selbstbewohnte Immobilien können unter Umständen steuerfrei vererbt werden.

05

Steuererklärung nicht vergessen: 3 Monate Frist nach Erbgang — sonst Verspätungszuschlag.

06

Steuerberater konsultieren: Bei komplexen Erbschaften lohnt sich professionelle Beratung.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbgang oder Schenkung. Sie fällt an, wenn der persönliche Freibetrag überschritten wird.

Ehepartner: 1.000.000 €, Kinder: 500.000 €, Enkel: 400.000 €, Eltern: 400.000 €, Geschwister: 200.000 €. Freibeträge gelten pro Person und Erbgang.

Steuerklasse I: 7–30 %, Steuerklasse II: 15–43 %, Steuerklasse III: 30–50 %. Die Sätze sind progressiv gestaffelt nach dem Erbschaftswert.

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall beim zuständigen Finanzamt. Bei Verspätung drohen Zuschlagsgebühren.

Ja — durch vorsorgliche Schenkungen (Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre), Nutzung von Freibeträgen und steuerbefreiten Vermögensarten wie selbstbewohnte Immobilien.

Schenkungen unterliegen derselben Steuer wie Erbgang. Die Freibeträge gelten für Schenkungen und Erbgang zusammen — aber sie erneuern sich alle 10 Jahre.

Eine selbstbewohnte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Voraussetzung: Der Erbe bewohnt das Haus selbst für mindestens 10 Jahre.

Weitere Informationen

Verwandte Themen

Wussten Sie schon?

Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 1.000.000 € — der höchste Freibetrag in Deutschland.

Die Erbschaftssteuerfreibeträge erneuern sich alle 10 Jahre — vorsorgliche Schenkungen können Steuern deutlich senken.

Der niedrigste Steuersatz in Steuerklasse I beträgt nur 7 % — für kleine Erbschaften bis 75.000 €.

Selbstbewohnte Immobilien können unter bestimmten Bedingungen komplett steuerfrei vererbt werden.

In Deutschland fallen jährlich ca. 15–20 Mrd. € Erbschaftssteuer an — Tendenz steigend durch Immobilienvermögen.

Ohne Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer.